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Aktuelle News und Mitteilungen
Einführung Neue Versichertennummer NNSS
Der Bundesrat hat die Revision des AHV-Gesetzes zur Einführung der neuen AHV-Versichertennummer auf den 1. Dezember 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die für die Umsetzung notwendigen Regelungen auf Verordnungsstufe verabschiedet.
Somit kann in der AHV wie geplant per Stichtag 1. Juli 2008 auf die neue, 13-stellige AHV-Nummer umgestellt werden. Inkraftsetzungsdatum und Stichtag lösen für die versicherten Personen keinen Handlungsbedarf aus. Sie werden rechtzeitig und automatisch entweder über ihre Arbeitgeber oder von ihrer Ausgleichskasse bis spätestens 2009 informiert.
http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/10045.pdf
5. IV-Revision
Am 1. Januar 2008 tritt die Gesetzesänderung der 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) in Kraft. Ihr Hauptziel ist, Invaliditätsrisiken schnell zu erkennen und mit geeigneten Massnahmen der IV den Arbeitsplatz der betroffenen Personen zu erhalten. Dadurch können Folgekosten einer Invalidität vermieden werden.
5. IV-Revision
Erhöhung des ALV-pflichtigen Lohnes per 1. Januar 2008
Der Bundesrat hat den versicherten Jahreshöchstlohn in der obligatorischen Unfallversicherung von bisher 106'800 Franken per 1. Januar 2008 auf 126'000 Franken erhöht. Dies hat zur Folge, dass auch der für die Berechnung des Beitrages an die Arbeitslosenversicherung (ALV) pflichtige Jahreslohn von gegenwärtig 106'800 Franken per 1. Januar 2008 auf 126'000 Franken angepasst wird.
Bis zu einer Grenze von 126'000 Franken beträgt der Beitragssatz an die ALV 2 % des massgebenden Lohnes (maximal Fr. 2'520.-/Jahr). Auf Lohnteilen über 126'000 Franken werden keine ALV-Beiträge erhoben.
2.08 - Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
Kinder- und Ausbildungszulagen ab 1. Januar 2008
Das Bundesgesetz über die Familienzulagen, das vom Schweizer Volk mit der Abstimmung vom 26. November 2006 gutgeheissen wurde, ist spätestens auf den 1. Januar 2009 umzusetzen. Es schreibt Kinderzulagen von wenigstens 200 Franken je Kind und Ausbildungszulagen ab dem 16. Altersjahr von wenigstens 250 Franken vor.
Der Landrat des Kantons Uri hat die Kinderzulagen bereits auf den 1. Januar 2008 erhöht und gleichzeitig neu die Ausbildungszulagen eingeführt. Die Kinderzulage beträgt 200 Franken pro Kind und Monat (100% Pensum) und wird bis zum erfüllten 16. Altersjahr ausgerichtet. Die Ausbildungszulage beträgt 250 Franken pro Kind und Monat (100% Pensum) und wird vom erfüllten 16. Altersjahr bis zum erfüllten 25. Altersjahr ausgerichtet.
Der Beitrag der Arbeitgeber bleibt unverändert bei 2 % der AHV-Lohnsumme.
Familienzulagen in der Landwirtschaft ab Januar 2008
Die Kinderzulagen in der Landwirtschaft werden ab 1. Januar 2008 erhöht. Für Landwirte im Talgebiet werden 190 Franken und für Landwirte im Berggebiet werden 210 Franken ausgerichtet.
Die Kinderzulage wird ausgerichtet bis zum vollendeten 16. Altersjahr, oder bis zum vollendeten 20. Altersjahr für Kinder, die wegen einer Krankheit oder eines Gebrechens erwerbsunfähig sind und keine ganze IV-Rente beziehen. Für Kinder in Ausbildung wird die Zulage bis zum vollendeten 25. Altersjahr ausgerichtet.
6.09 - Familienzulagen in der Landwirtschaft
Einfachere Email-Adressen
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Unser Internetauftritt läuft unverändert über die beiden Portale www.ausgleichskasse.ch und www.ivstelle.ch.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA). Von diesem Verfahren kann der Arbeitgeber freiwillig Gebrauch machen. Es erleichtert ihm die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV/FAK/FLG) und gleichzeitig die Abrechnung der Quellensteuer. In erster Linie ist es gedacht für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse, wie sie zum Beispiel in Privathaushalten regelmässig vorkommen.
2.07 - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber
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